Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KANTO GmbH

Mit dem Erwerb eines Eintrittsausweises bzw. dem Betreten der SchwabenQuellen entsteht zwischen dem Erwerber (im folgenden Badegast oder Benutzer genannt) und der KANTO GmbH (im folgenden Betreiber genannt ) ein Vertrag gemäß folgender Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Preisaushängen:

 

I. Allgemeines

1. Die Haus- und Saunaordnung dient dem Zwecke der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der SchwabenQuellen und ihren Einrichtungen.

Die Haus- und Saunaordnung ist für alle Badegäste, Besucher und sonstige Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes der SchwabenQuellen erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen, an.

2. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder allgemeinen Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher für den Schaden. Der Betreiber ist zur Sicherung seiner Schadensersatzansprüche berechtigt, vom Verursacher eingebrachte Gegenstände als Sicherheit zurückzubehalten.

3. Die Benutzer der SchwabenQuellen haben alles zu unterlassen, was dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.

4. Das Rauchen in den SchwabenQuellen ist nur an den gesondert gekennzeichneten Standorten gestattet. Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Restaurationsräumen eingenommen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

5. Zerbrechliche Behältnisse wie Glas, Keramik u.ä. dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

6. Der Betreiber der SchwabenQuellen übt allen Benutzern gegenüber, sofern erforderlich, das Hausrecht aus. Benutzer, die gegen die Haus- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder anhaltend von der Benutzung der SchwabenQuellen ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.

7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden von den Mitarbeitern oder der Geschäftsführung des Betreibers entgegengenommen.

8. Liegengelassene Sachen sind möglichst an der Eintrittskasse abzugeben. Über liegengelassene Sachen wird nach der jeweils gültigen Fundsachenordnung der Stadt Stuttgart verfügt.

9. Den Badegästen ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Tonwiedergabe-Geräte oder Fernsehgeräte mitzubringen und diese zu benutzen. Ebenso ist es nicht gestattet, Bildaufzeichnungen zu machen, insbesondere zu filmen und zu fotografieren.

10. Für jede Rechnung wird von den Schwaben Quellen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 8,-- berechnet.

 

II. Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungs- und Benutzungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Der Sauna- und Badebetrieb endet 30 Minuten vor Schließung der SchwabenQuellen.

2. Die Geschäftsführung des Betreibers kann die Benutzung der SchwabenQuellen oder Teilen davon aus betriebstechnischen Gründen jederzeit einschränken, ohne eine Minderung des Eintrittsgeldes zu gewähren.

Von der Benutzung der Schwaben Quellen und Ihren Einrichtungen sind ausgeschlossen:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

b) Personen, die Tiere mit sich führen.

c) Personen, die unter anstoßerregenden Krankheiten leiden.

3. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt in den SchwabenQuellen und deren Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.

4. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechenden Leistungen sein.

5. Gelöste Eintrittskarten / Wertschecks werden nicht zurückgenommen, sie gelten nur jeweils am Tag der Lösung. Entgelte und Gebühren werden nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten / Wertschecks wird kein Ersatz geleistet.

6. Wertschecks der SchwabenQuellen können im Gegenwert des Leistungs- oder Wertaufdruckes für jede Leistung der Schwaben-Quellen eingelöst werden und bleiben drei Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahres gültig. Danach verfällt der Wertscheck entschädigungslos. Die Verlängerung der Einlösungsfrist oder eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.

 

III. Haftung

1. Die Benutzung der SchwabenQuellen und deren Nebeneinrichtungen durch die Badegäste geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die SchwabenQuellen und ihre Nebeneinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt, Zufall und von Badegästen selbst verschuldete Unfälle, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden können, sofern diese Mängel keine Personenschäden verursachen, haftet der Betreiber nicht.

2. Wertsachen und Bargeld sind von den Badegästen in einer eigens dafür eingerichteten Wertfachanlage zu deponieren. Für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen von deponierten Wertsachen und Bargeld haftet der Betreiber nicht, es sei denn, der Schaden wurde vom Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.. Der Betreiber haftet ferner nicht für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen anderer, von den Badegästen mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde vom Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

IV. Besondere Bestimmungen

1. Die Verweildauer einschl. Aus- und Ankleiden richtet sich nach dem vom Badegast selbst gewählten Eintrittstarif, der durch Aushang bekannt gemacht ist. Bei der Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend dem Aushang Nachzahlungspflicht.

Die Verweildauer beginnt mit der Benutzung des Eingangdrehkreuzes und endet mit der Benutzung des Ausgangdrehkreuzes.

2. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Benutzung der SchwabenQuellen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Aufgrund ordnungsbehördlicher Auflagen ist der Zutritt zu den SchwabenQuellen Kindern unter 6 Jahren nicht erlaubt.

3. Sauna- und Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4. Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden.

5. Die Wasserflächen dürfen nur über die hierfür vorgesehenen Abgänge betreten werden. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen ist nicht gestattet.

6. Das Waschen von Wäsche- oder Bekleidungsstücken ist auf keinen Fall gestattet.

7. Das Tönen und Färben von Haaren, auch in den Vorreinigungsräumen, ist nicht gestattet.

8. Bei Bildübertragungen jeglicher Art (Fernsehen, Film, Foto), die mit Genehmigung der SchwabenQuellen erfolgen, erteilt der Benutzer den SchwabenQuellen seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm im Rahmen dieser Bildübertragung gemachten Aufnahmen, ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung, verwendet werden dürfen.

 

V. Verlust von Wertfachschlüssel und Chipuhr

1. Bargeldloser Zahlungsverkehrs - Medium (Chipuhr)

Der Umkleideschrank ist von jedem Badegast selbst zu verschließen; die Chipuhr ist während der gesamten Verweildauer bei sich zu tragen.

a) Für schuldhaft in Verlust geratene Chipuhren, bei denen die Möglichkeit gegeben ist, die aufgelaufenen Kosten des Gastkontos noch während der Verweildauer des Gastes zu ermitteln und abzurechnen, ist ein Betrag in Höhe von € 15,00 zu entrichten, um den Verlust der Chipuhr zu decken. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet, falls die Chipuhr gefunden wird, jedoch wird im Falle des Auffindens- innerhalb von 24 Stunden dem Badegast ein 2-Stunden-Wertscheck auf dem Postwege zugestellt.

b) Für schuldhaft in Verlust geratene Chipuhren, bei denen die Möglichkeit der Kostenermittlung und -berechnung während der Verweildauer des Gastes nicht gegeben ist, ist ein Betrag von € 200,00 zu entrichten. Dieser Betrag beinhaltet € 10,00 Verwaltungspauschale und € 15,00 für den Verlust der Chipuhr. € 175,00 werden mit den in Anspruch genommenen Leistungen des Badegastes verrechnet, sofern dies möglich ist. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben wird dem Badegast überwiesen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

2. Wertfachschlüssel

Für schuldhaft in Verlust geratene Wertfachschlüssel ist ein Betrag in Höhe von € 60,00 pro geöffnetes Wertfach zu entrichten, um den Austausch der Schließanlage zu ermöglichen. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet, falls der Wertfachschlüssel gefunden wird, jedoch wird im Falle des Auffindens - innerhalb von 24 Stunden - dem Badegast ein Tageskarten-Wertscheck auf dem Postwege zugestellt. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3. Leihwäsche

Bei Inanspruchnahme von Leihwäsche wird dem Gast sowohl die Leihgebühr als auch der Gegenwert der Leihwäsche als Pfand auf sein Medium aufgebucht. Bei Rückgabe der Leihwäsche wird dem Gast lediglich die Leihgebühr berechnet (s. Aushang). Bei schuldhaftem Verlust der Leihwäsche wird dem Gast das Pfand berechnet, die Leihgebühr entfällt. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach den Verkaufspreisen, zu welchen die Leihwäsche in der Boutique veräußert wird. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

VI. Sauna-Anlagen (Schwitzbäder)

Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden. Im Saunabereich dürfen eigene Badeessenzen nicht verwendet werden. In den besonders gekennzeichneten Ruhebereichen dürfen anwesende Benutzer nicht belästigt oder gestört werden. In den Saunen und Schwitzbädern ist Ruhe zu bewahren.

Stand 01.Januar 2007